Für den Ernstfall rechtzeitig vorsorgen

Vollmachten und Verfügungen

Wer im Ernstfall nicht möchte, dass zum Beispiel nach einem Unfall fremde Menschen die eigenen Angelegenheiten regeln, kann mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten- oder einer Betreuungsverfügung vorsorgen.

Für den Ernstfall rechtzeitig vorsorgen

Betreuungsrecht für Erwachsene

Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht gilt für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine abwickeln können. Doch Vorsicht! Wer glaubt, dass im Notfall die Angehörigen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen können, der irrt. Auch sie benötigen eine entsprechende Vollmacht.

Vollmachten und Verfügungen im Überblick

Patientenverfügung Sie hält Willenserklärungen bezüglich medizinischer und lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen fest und wird erst dann wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung selbst zu äußern.
Betreuungsverfügung Sie legt fest, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.
Vorsorgevollmacht Sie legt für den Fall der Geschäftsunfähigkeit fest, wer den Betroffenen in Rechtsangelegenheiten vertritt.

Mustertexte und notarielle Beglaubigung

Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden Ratgeber und Formulare für Verfügungen und Vollmachten zum Download angeboten. Um eine größtmögliche Akzeptanz Ihrer Vollmachten und Verfügungen zu erzielen, ist es ratsam, notarielle Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.